Versicherungsbedingungen anfordern und prüfen

Wenn eine Versicherungsgesellschaft einen Schaden nicht zahlt, bzw. nicht zahlen möchte, dann hat der Versicherungsnehmer meist große Sorgen und weiß sich oft nicht zu helfen. Ich werde für Sie die Versicherungsbedingungen anfordern und prüfen.

Eigentlich ist eine Versicherung eine relativ einfache Sache. Es ist nichts anderes als ein Versprechen. Sie bezahlen die Versicherungsprämie. Und die Versicherungsgesellschaft verspricht, sie wird sich im Versicherungsfall im Schadenfall um eine Regulierung des Schadens kümmern.

Aber ganz so einfach ist es in einem Schadenfall dann doch nicht. Denn die Versicherungsgesellschaften prüfen sehr genau, ob und wieviel sie zahlen müssen. Sie behaupten eventuell, dies oder jenes sei nicht versichert oder nicht mitversichert, der Versicherungsnehmer habe eine Obliegenheitsverletzung begangen, Gesetze nicht eingehalten – oder der Schaden sei grob fahrlässig verursacht worden oder die Höhe des Schadens sei nicht korrekt.

Hier die gängigsten Probleme bei einem Versicherungsfall:

1. Die Schadensmeldung

  • Was muss ich in die Schadenmeldung schreiben?
  • Wie soll ich es schreiben?
  • Ist das überhaupt versichert?
  • Bin ich schuld?
  • Ist Fahrlässigkeit versichert?

2. Ist das versichert? Wo sind meine Versicherungsbedingungen?

  • Mein Versicherungsvertrag ist alt, welche Bedingungen gelten überhaupt?
  • Wo sind meine Versicherungsbedingungen? Was pssiert, wenn ich keine mehr habe?
  • Wie komme ich an meine geltenden Versicherungsbedingungen?
  • Wo steht denn, ob mein Schaden versichert ist?

3. Wenn die Versicherung nicht zahlen möchte.

  • Was sind Obliegenheiten?
  • Wo steht was von Obliegenheiten im Versicherungsvertrag?
  • Dagegen soll ich verstoßen haben? Das habe ich doch gar nicht gewusst!
  • Was ist grobe Fahrlässigkeit?
  • Stimmt das überhaupt, was der Schadensachbearbeiter der Versicherung schreibt?
  • Wo steht, dass das nicht versichert ist?

4. Woran keiner denkt:
Was hat denn mein Versicherungsvermittler damit zu tun?

  • Hätte der Versicherungsvermittler mir das nicht sagen müssen?
  • Der Versicherungsmakler hat gesagt, das sei alles mitversichert.
  • Der Versicherungsvertreter hat gesagt, das muss ich beim Antrag nicht angeben.
  • Über wen bin ich versichert – Versicherungsmakler oder Versicherungsvertreter? Ist das nicht das gleiche?
  • Das wusste ich nicht. Das hätte ich anders gemacht, wenn ich das gewusst hätte.
  • Das habe ich meinem Versicherungsvermittler aber alles gesagt.

Wenn Sie Ärger mit einer Versicherungsgesellschaft haben, dann sprechen Sie mich gerne an. Ich bin tätig im Versicherungsrecht und dem Verkehrsrecht.

Rechtsanwalt
Tobias Westphal
Berliner Straße 22
35415 Pohlheim

Telefon 06403 779772-0
Telefax 06403 9728932

kanzlei@tobiaswestphal.de